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Wichtige Information: Geplante Systemabschaltung Job-Room & eServices

Mit der Einführung eines neuen Auszahlungssystems für die Arbeitslosenentschädigung ist der Job-Room inklusive eServices vom 19. Dezember 2025, 12 Uhr, bis zum 6. Januar 2026, ca. 7 Uhr, nicht verfügbar.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Voranmeldung von Kurzarbeit

  • Reichen Sie eine allfällige Voranmeldung fĂĽr Kurzarbeit ab Januar 2026 unbedingt vor dem 19. Dezember 2025 ein.
  • Die gesetzliche Frist von 10 Tagen vor Beginn der Kurzarbeit bleibt bestehen und kann nicht verkĂĽrzt werden.
  • Während der Abschaltung können Voranmeldungen auch via PDF-Formular per E-Mail oder Post an Ihre zuständige kantonale Amtsstelle (KAST) gesendet werden.

Antrag & Abrechnung Kurzarbeit (September 2025)

  • FĂĽr die Abrechnung von September 2025 empfehlen wir, diese so frĂĽh wie möglich vor dem 19. Dezember 2025 im eService einzureichen.
  • Bitte beachten Sie die dreimonatige Frist gemäss Art. 38 Abs. 1 AVIG.

Stellenmeldepflicht

  • Melden Sie offene meldepflichtige Stellen idealerweise bis 18. Dezember 2025.
  • Ab dem 19. Dezember 2025, 12:00 Uhr, können Stellen nur per Mail oder Telefon beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden.
  • Die gesetzliche Meldepflicht bleibt auch während des Systemunterbruchs bestehen.

Kandidatensuche

  • Während der Abschaltung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges RAV oder den Arbeitgeberservice. Die Personalberatenden unterstĂĽtzen Sie gerne bei der Suche nach passenden Kandidaten.

Anmeldung gekĂĽndigter Mitarbeitender

  • Informieren Sie Mitarbeitende nach einer KĂĽndigung, dass sie sich so frĂĽh wie möglich beim RAV anmelden.
  • Eine Online-Anmeldung ist zwischen dem 19. Dezember 2025 und dem 6. Januar 2026 nicht möglich.

Hintergrund

Die Abschaltung ist notwendig, um sämtliche Daten und Dokumente sicher in das neue Auszahlungssystem zu überführen. Während dieser Zeit dürfen keine Mutationen erfolgen, um Datenverluste auszuschliessen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges RAV oder die KAST. Beachten Sie auch die Hinweise zu den Öffnungszeiten während der Feiertage auf den kantonalen Webseiten bzw. den Seiten Ihrer Arbeitslosenkasse.

Weitere Informationen finden Sie ab Mitte Oktober ĂĽber den QR Code oder diesen Link.

Veranstaltungen und Bildungsangebote

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2025