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UK: Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der Schweiz abgeschlossen

Mit dem Austritt Grossbritanniens aus der EU gilt auch das bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (mutual recognition agreement) mit der Schweiz nicht mehr. Als Folge des Wegfalls der gegenseitigen Anerkennung müssen Konformitätsbewertungen von Drittstellen im Exportland erfolgen.

Von dieser Regelung betroffen sind die 20 Produktkategorien des MRA Schweiz – EU. Nicht tangiert sind Konformitätsbewertungen, die durch den Hersteller selber vorgenommen worden sind, denn diese werden weiterhin anerkannt.

Bereits im Handelsabkommen, das die Schweiz mit Grossbritannien kurz nach dessen Austritt aus der EU abgeschlossen hat, konnten drei (gute Laborpraxis, gute Herstellungspraxis für Arzneimittel und Kraftfahrzeuge) dieser 20 Produktkategorien einer gegenseitigen Anerkennung unterstellt werden, weil für diese drei Kategorien internationale Normen relevant sind.

Die Schweiz und Grossbritannien haben nun ein weiteres Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen unterzeichnet. Es anerkennt für weitere fünf Produktkategorien die Konformitätsbewertung von im anderen Staat akkreditierten Drittstellen. Das betrifft die ortsbeweglichen Druckgeräte, Telekommunikationsgeräte, elektromagnetische Verträglichkeit, Lärmemissionen von im Freien genutzten Geräten und Messinstrumente. Diese fünf Produktkategorien unterscheiden sich von den ausstehenden 12 dadurch, dass (auch) ein nationales Zeichen für deren Konformität vorgesehen ist.

Aus heutiger Sicht ist bei den ausstehenden 12 Produktkategorien erst dann auf eine gegenseitige Anerkennung zu hoffen, wenn eine solche zwischen der EU und Grossbritannien vereinbart worden ist.

Für Fragen von Mitgliedern steht Ihnen Urs Meier gerne zur Verfügung, u.meiernoSpam@swissmem.ch.

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Letzte Aktualisierung: 05.12.2022