Die Schweiz steht vor zwei grossen finanzpolitischen Herausforderungen: Die 13. AHV-Rente muss dauerhaft finanziert werden und gleichzeitig braucht die Armee rasch zusätzliche Mittel, um die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Um die Finanzierung des Volksentscheids für eine 13. AHV-Rente kommt die Politik nicht herum – auch wenn die Reform des wichtigsten Sozialwerks mit dem Ausbau umso dringlicher geworden ist. Und die Sicherheit des Landes ist eine vordringliche Aufgabe der Politik.
Die Finanzierung für beide Anforderungen ist jedoch politisch blockiert. Die erforderlichen Mittel über Einsparungen in anderen Bereichen zu beschaffen, ist im Parlament chancenlos, wie das mutlose Ergebnis zum Entlastungspaket 27 zeigt. Gleichzeitig sind für Swissmem zusätzliche Lohnabzüge, neue Bundessteuern auf Erbschaften oder Kapitalgewinne der falsche Weg. Und eine Aufweichung der Schuldenbremse wäre eine Horrorvorstellung. Solche Lösungen würden die arbeitende Bevölkerung sowie die Unternehmen zusätzlich belasten oder die finanzielle Stabilität der Schweiz gefährden.
Swissmem unterstützte deswegen die Lösung, welche die Motion «Sicherheitsprozent» von Ständerat Würth vorsah: Eine temporäre Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte zur Finanzierung der 13. AHV-Rente sowie zusätzliche 0,5 Prozentpunkte für die Aufrüstung der Armee. Beides müsste in einem Paket beschlossen werden, weil zwei separate Vorlagen absturzgefährdet wären. Eine solche Paketlösung wäre ein typischer Schweizer Kompromiss.
Politik verkennt Dringlichkeit
Nun beschloss die finanzpolitische Kommission des Ständerats, die Motion weiter zu vertagen. Weil die Beratung damit nicht innert 2 Jahren abschliessend erfolgt, wird der Vorstoss abgeschrieben. Damit ist der direkteste Weg – über einen Auftrag des Parlaments an den Bundesrat, die AHV und Armeefinanzierung gemeinsam zu beschliessen – vorerst vom Tisch. Nun gilt es mit Hochdruck an anderen Lösungen zu arbeiten. Der Vorschlag könnte schon rasch ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken: nämlich dann, wenn das Parlament sich nicht auf eine Finanzierung der 13. AHV-Rente einigen kann oder das Volk eine Mehrwertsteuer-Erhöhung für die AHV beziehungsweise etwas später für die Armee in getrennten Abstimmungen verwirft.
Gutachten bestätigt Einheit der Materie
Gemäss einem von Swissmem in Auftrag gegebenen Gutachten von Prof. Dr. Andreas Glaser (Universität Zürich / Zentrum für Demokratie Aarau) wäre eine solche Verbindung verfassungsrechtlich zulässig. Das Erfordernis der Einheit der Materie ist gegeben, denn es besteht ein sachlicher Zusammenhang. Es geht um die Finanzierung von zwei wichtigen Staatsaufgaben: die soziale und die nationale Sicherheit. Zudem spricht der weite Gestaltungsspielraum der Bundesversammlung dafür, die Finanzierung der 13. AHV-Rente und der Armee in einem Bundesbeschluss zu verbinden.
Für Swissmem ist klar: Soziale und nationale Sicherheit sind zentrale Standortfaktoren. Die Schweiz kann es sich nicht leisten, die Finanzierung der 13. AHV-Rente und die Stärkung der Armee weiter aufzuschieben. Es braucht jetzt einen befristeten und tragfähigen Kompromiss – wenn es nicht ein «Sicherheitsprozent» im ursprünglichen Sinn sein soll, dann müssen jetzt andere kluge Lösungen verfolgt werden.