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Arbeitssicherheit im Betrieb

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Die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Swissmem bietet zu diesem Thema Ausbildungen an.

Kein Betrieb bleibt grundsätzlich vor Unfällen verschont. Stolpern über einen «Kabelsalat», Stürze auf Treppen oder vom Bürostuhl, der anstelle von geeigneten Hilfsmitteln verwendet wird, und Rückenschmerzen aufgrund falscher Körperhaltung bei der Bildschirmarbeit sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in jedem Betrieb und bei jeder Tätigkeit ein Thema sind.

Es ist wichtig, dass das Grundwissen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb vorhanden ist. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind wirtschaftlich, menschlich und sozial im Interesse aller Beteiligten. Jede unfall- oder krankheitsbedingte Absenz kostet den Arbeitgeber in der Regel Zeit und Geld. Die wirtschaftlichen Folgen einer Absenz können den Arbeitgeber ohne Weiteres ungefähr 600 Franken pro Tag kosten. Neben menschlichem Leid können Unfälle insbesondere in Kleinbetrieben schwerwiegende Folgen verursachen. Optimale Arbeitsbedingungen und ein professionelles und vorbildliches Handeln sind deshalb zweifelsohne eine wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

In aller Regel überträgt der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit an Mitarbeitende, insbesondere an einen Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (SiBe) und an Arbeitnehmende mit Vorgesetztenstellung. Vom Arbeitgeber wird verlangt, dass er für eine zweckmässige Aus- und Weiterbildung der beauftragten Personen sorgt und klare Weisungen und Kompetenzen erteilt. Insofern werden Pflichten des Arbeitgebers auch für die betreffenden Arbeitnehmenden (Kader, Sicherheitsbeauftragter) verbindlich.

Die Übertragung dieser Aufgaben entbindet den Arbeitgeber grundsätzlich nicht von seiner Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (Art. 7 Abs. 2 VUV und Art. 7 Abs. 4 ArGV 3). Immerhin kann er sich in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht vom Vorwurf einer Pflichtverletzung entlasten oder gar befreien, wenn er nachweisen kann, dass er den oder die eingesetzten Arbeitnehmer sorgfältig ausgewählt, in zweckmässiger Weise ausgebildet und instruiert sowie in zumutbarer Weise überwacht hat.

Falls Sie oder Ihre Mitarbeitenden noch keine entsprechende Grundausbildung absolviert haben, bietet Swissmem im Rahmen des Grundkurses «Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» die Möglichkeit dies nachzuholen oder bestehendes Wissen wieder aufzufrischen. Der Kurs richtet sich an Sicherheitsbeauftragte (SiBe), Vorgesetzte, Kader, Qualitätsverantwortliche in Linien- und Stabsfunktionen sowie alle Mitarbeitende, die an ihrem Arbeitsplatz ein Grundwissen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben müssen.

Der nächste Kurs «Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» findet am 29. & 30. August 2016 bei Swissmem in Zürich statt. Sie können sich direkt über den folgenden Link anmelden.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Claudio Haufgartner, Stv. Bereichsleiter Arbeitgeberpolitik (Tel. 41 44 384 42 26).

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Letzte Aktualisierung: 04.05.2016