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EU-Schutzmassnahmen auf Stahlimporte definitiv in Kraft: Entlastung, aber keine Entwarnung

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Die EU hat entschieden: Die Schutzmassnahmen auf Stahlimporte werden definitiv eingefĂĽhrt. Was bedeutet das fĂĽr die Schweizer MEM-Industrie?

<link www.swissmem.ch/de/news/news/eu-schutzmassnahmen-drohen-schwerwiegendes-handelshemmnis-zu-werden.html - external-link-new-window>Die im Sommer 2018 von der EU beschlossenen provisorischen Schutzmassnahmen auf Stahlimporte </link>werden in angepasster Form definitiv eingefĂĽhrt. Das tangiert Schweizer Stahlexporte in einem Gesamtwert von rund 1 Mia. CHF. Neu ermöglicht die EU länderspezifische Kontingente, sofern der Importanteil in der jeweiligen Warenkategorie mindestens 5% beträgt. Diese sind auf jeden Fall besser als die bisherigen Globalkontingente. Die Schweiz steht damit nicht in «Einfuhrkonkurrenz» zu anderen Staaten. FĂĽr immerhin fĂĽnf von sechs Warenkategorien, die eine Kontingents-ausschöpfung von mehr als 90% während der provisorischen Phase aufgewiesen haben, gibt es kĂĽnftig länderspezifische Kontingente. Das fĂĽhrt zu einer gewissen Entlastung, da das Stahlexportgeschäft aus der Schweiz besser planbar wird. Leider bedeutet dies noch keine Entwarnung. Es wird sich erst weisen mĂĽssen, ob die länderspezifischen Kontingente ausreichen. Sollte sich abzeichnen, dass diese zu knapp bemessen sind, droht ein Abschreckungs-effekt einzusetzen. EU-Kunden werden sich frĂĽhzeitig nach alternativen Lieferanten umsehen, um sicher zu sein, nicht 25% Zoll zahlen zu mĂĽssen. Sie warten nicht, bis das Kontingent vollständig ausgeschöpft ist. Diese verbleibende Unsicherheit ist auch nachteilig fĂĽr Investitionen am Werkplatz Schweiz. Die definitiven Schutzmassnahmen sind zwar bis Mitte 2021 befristet. Es ist jedoch unklar, was die EU danach macht. FĂĽr langfristige Investitionsentscheide in kapitalintensive Produktionsanlagen sind solche Einfuhrbeschränkungen und Unsicherheiten Gift. Die Schweizer Behörden (namentlich der damalige Wirtschaftsminister und das Staatssekretariat fĂĽr Wirtschaft) und Swissmem haben gegenĂĽber der EU alles versucht, um fĂĽr die Schweiz eine Ausnahme von den Schutzmassnahmen zu erwirken. Das ist nicht gelungen. Swissmem ist aber ĂĽberzeugt, dass mit den länderspezifischen Kontingenten zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt das maximal Mögliche fĂĽr die Schweiz rausgeholt werden konnte. Kann die Schweiz mit der EU ein fĂĽr beide Seiten befriedigendes Institutionelles Abkommen abschliessen, dann erwartet Swissmem von der EU, dass die Schweiz von den Schutzmassnahmen ausgenommen wird.

Dr. Jean-Philippe Kohl, Geschäftsleitungsmitglied Swissmem

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Letzte Aktualisierung: 06.02.2019