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Swissmem lehnt starre Frauenquote für börsenkotierte Unternehmen ab

Der Bundesrat schlägt mit der Aktienrechtsreform eine Geschlechterquote für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Unternehmen in der Schweiz vor. Swissmem lehnt diese ab, da nur ganzheitliche Massnahmen zum Ziel führen.

Der Bundesrat will zur Steigerung des Anteils von Frauen in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen eine Quote einführen. Für börsenkotierte Unternehmen, welche im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen und weitere Kriterien erfüllen, soll diese für den Verwaltungsrat 30 Prozent und für die Geschäftsleitung 20 Prozent betragen. Erreichen die Unternehmen dieses Ziel nicht, müssten sie dies begründen und Massnahmen zur Verbesserung aufzeigen.

Während Swissmem das Ziel der Steigerung des Frauenanteils teilt, beurteilen wir eine starre Frauenquote als den falschen Weg dahin. Für Swissmem ist die Ursache für einen zu geringen Frauenanteil an der Wurzel zu bekämpfen, anstatt einfach eine Zielgrösse vorzugeben. Swissmem hat dahingehend eine eigene Strategie zuhanden ihren Mitgliedsfirmen entwickelt, wie der Anteil der Frauen in der MEM-Industrie, der heute bei 26% liegt, gesteigert werden kann. Dazu gehört eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (für Frauen wir auch Männer), ein motivierendes Umfeld für Frauen und die Frühförderung von Mädchen in technischen Berufen.

Die Frauenquote ist deshalb das falsche Signal und in ihrer Wirkung stark beschränkt. Es bliebe der Nachgeschmack, dass Frauen nur wegen der Quote in die Verantwortung befördert werden. Dagegen setzt der ganzheitliche Ansatz von Swissmem auf eine Stärkung der unternehmerischen Rolle von Frauen in der Industrie auf allen Stufen.

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Letzte Aktualisierung: 25.11.2016