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Vernehmlassung zur Änderung des Patentgesetzes

Das Patentrecht ist für den innovativen Schweizer Wirtschaftsstandort von grundlegender Bedeutung. Mit der geplanten Revision soll das Patentgesetz eine für Benutzer attraktive Patentprüfung vorsehen, welche internationalen Standards entspricht. Zudem würde ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gewährleistet, sowie ein inhaltlich geprüftes Gebrauchsmuster eingeführt.

Eine Besonderheit des aktuellen schweizerischen Patentrechts ist, dass das zuständige Institut für geistiges Eigentum (IGE) zwei zentrale Patentierungsvoraussetzungen bei der Anmeldung nicht prüft. So wird einerseits die Neuheit der Erfindung nicht geprüft und andererseits, ob die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik wirklich innovativ ist (erfinderische Tätigkeit). Die beiden Kriterien sind zwar Voraussetzung für ein rechtsgültiges Patent, werden aber nicht im Rahmen der Patentanmeldung, sondern erst bei einer allfälligen späteren Nichtigkeitsklage im Zivilprozess überprüft. Diese Situation ist v.a. für KMU unbefriedigend, welche an einem verlässlichen Patentschutz interessiert sind.

Da aber mit der Prüfung des Patents die Kosten sicher steigen werden, soll neu auch ein Gebrauchsmuster im Patentgesetz eingeführt werden. Mit dem Gebrauchsmuster lassen sich Fälle abdecken, in denen Interessierte aus Zeit- und Kostenüberlegungen ihre Erfindungen nicht mit einem vollgeprüften Patent schützen können oder wollen. Der Vorteil dieser Ergänzung zum neu vollgeprüften Patent besteht darin, dass ein mit dem heutigen Schutztitel vergleichbares Erfindungssystem verbleibt. Zudem qualifiziert das Gebrauchsmuster wie das bisherige Schweizer Patent für die Patentbox.

Weiter wird das schweizerische Patentsystem dadurch aufgewertet, dass Englisch im Anmelde-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren möglichst weitgehend verwendet werden kann. Gemäss unserer Ersteinschätzung sehen wir durchaus positive Aspekte, welche für diese Revision sprechen. Wichtig ist aber, dass das kostenintensivere geprüfte Patent mit der Möglichkeit eines Gebrauchsmusters abgefedert wird. Andererseits kann der Anreiz für KMU eingeschränkt sein, wenn sie – wie unsere Branche – stark exportorientiert sind und entsprechend den Patentschutz über die Schweiz hinaus ausdehnen und z.B. direkt das europäische Patent anmelden möchten.

Wir verstehen die Revisionsbestrebungen dahingehend, dass sich der Bund für seine innovative Industrie engagiert und entschlossen ist, effiziente und kostengünstige Wege für die Nutzung des Patentsystems anzubieten.

Wir sind sehr an einer kurzen Einschätzung der interessierten Unternehmen interessiert - auch mit Blick aus der Praxis heraus. Es stellt sich uns insbesondere die Frage, ob in einem geprüften Schweizer Patent und dem Gebrauchsmuster ein Mehrwert für das Unternehmen gesehen wird.

Für eine kurze Rückmeldung zur geplanten Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) bis spätestens am 30. November sind wir äusserst dankbar.

Bei Rückfragen steht Ihnen unsere zuständige Ressortleiterin (RA Doris Anthenien, d.antheniennoSpam@swissmem.ch, Tel. 044 384 48 06) gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 11.11.2020