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Maschinenrichtlinie: Änderung der Liste der harmonisierten EN-Normen

Am 13. April 2022 wurde eine Liste mit Änderungen von EN-Normen unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht.

Bekanntlich hat die EU-Kommission im Jahr 2019 die Art der Publikation der EN-Normen geändert. Es werden nur noch die Änderungen gegenüber der vorherigen Liste veröffentlicht. Das Schweizerische Informationszentrum für technische Regeln (switec) führt jeweils eine kumulierte Liste, so dass Ihnen weiterhin eine vollständige Liste der EN-Normen, welche bei Einhaltung die Konformitätsvermutung auslösen, zur Verfügung steht.

Die Liste der EU-Kommission mit den Änderungen finden Sie hier: EUR-Lex - 32022D0621 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Die Liste von switec hier: Neue harmonisierte Normen / SWITEC

Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen (sog. EN-Normen), welche im Amtsblatt publiziert bzw. im Schweizer Bundesblatt bezeichnet worden sind, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderung der Richtlinie aus. Dies bedeutet, dass der Nachweis, dass das Produkt nicht konform ist, von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall aber dem Hersteller.

Für Fragen von Mitgliedern steht Ihnen Urs Meier gerne zur Verfügung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).

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Letzte Aktualisierung: 17.06.2022