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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Die Gesamtverantwortung fĂŒr die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz respektive im Betrieb trĂ€gt grundsĂ€tzlich der Arbeitgeber. Er ist dafĂŒr verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Kein Betrieb bleibt von UnfĂ€llen verschont. Schnell ist es passiert: ĂŒber ein Kabel gestolpert oder vom BĂŒrostuhl gestĂŒrzt. Das sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fĂŒr jeden Betrieb und jede TĂ€tigkeit ernstzunehmende Themen sind.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind im Interessen aller Beteiligten. Jede unfall- oder krankheitsbedingte Absenz verursacht neben dem damit zusammenhĂ€ngenden Leid fĂŒr die Betroffenen fĂŒr den Arbeitgeber zusĂ€tzlichen Aufwand und erhebliche Kosten. Gute Arbeitsbedingungen sowie ein professionelles und vorbildliches Handeln sind eine wichtige Voraussetzung fĂŒr eine erfolgreiche GeschĂ€ftstĂ€tigkeit.

Die Übertragung von Pflichten entbindet nicht vor der Verantwortung

In aller Regel ĂŒbertrĂ€gt der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit an Mitarbeitende, insbesondere an einen Beauftragten fĂŒr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (SiBe) oder an Arbeitnehmende mit Vorgesetztenstellung. Vom Arbeitgeber wird verlangt, dass er fĂŒr eine zweckmĂ€ssige Aus- und Weiterbildung der beauftragten Personen sorgt und klare Weisungen und Kompetenzen erteilt. Insofern werden Pflichten des Arbeitgebers auch fĂŒr die betreffenden Arbeitnehmenden (Kader, Sicherheitsbeauftragter) verbindlich.

Die Übertragung dieser Aufgaben entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von seiner gesamtheitlichen Verantwortung fĂŒr die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (Art. 7 Abs. 2 VUV und Art. 7 Abs. 4 ArGV 3). Immerhin kann er sich in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht vom Vorwurf einer Pflichtverletzung entlasten oder gar befreien, sofern er nachweisen kann, dass er den oder die eingesetzten Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen sorgfĂ€ltig ausgewĂ€hlt, in zweckmĂ€ssiger Weise ausgebildet und instruiert und in zumutbarer Weise ĂŒberwacht hat.

Informationsveranstaltungen im Bereich Gesundheitsschutz

Sofern Sie fĂŒr ihre Mitarbeitenden noch keine entsprechende Grundausbildung fĂŒr Sicherheitsbeauftragte eingeplant haben, bietet die Swissmem Academy im Rahmen des Grundkurses «Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» die Möglichkeit dies nachzuholen oder bestehendes Wissen aufzufrischen. Der Kurs richtet sich an Sicherheitsbeauftragte (SiBe), Vorgesetzte, Kader, QualitĂ€tsverantwortliche in Linien- und Stabsfunktionen sowie alle Mitarbeitende, die an ihrem Arbeitsplatz ĂŒber ein Grundwissen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfĂŒgen mĂŒssen.

Gleichzeitig möchten wir Sie in Zusammenhang mit dem Thema Unfall und Krankheit auf folgende Veranstaltung aufmerksam machen. Absenzen in Folge von Krankheit und Unfall und die Zusammenarbeit mit Ärzten und Versicherungen gehört zu jenen Themen, welche Arbeitgeber immer wieder beschĂ€ftigt. Die SUVA veranstaltet am 19. Oktober ein Webinar mit dem Thema «Wie die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Arbeitgebenden gelingen kann». Zur Anmeldung

FĂŒr weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Herr Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (c.haufgartnernoSpam@swissmem.ch), gerne zur VerfĂŒgung.

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2022