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Neue Urheberrechtstarife für internes Kopieren und Speichern

Dass Zeitungsartikel, Aufsätze oder Berichte im Geschäftsalltag nicht mehr bloss kopiert, sondern eben häufig auf dem internen Netzwerk gespeichert werden, ist heute eine Selbstverständlichkeit.

Genauso klar ist, dass eben dafür nicht vorher beim Autor, Journalisten oder Verleger um Erlaubnis ersucht werden muss, sondern dass dies von Gesetzes wegen erlaubt – aber nicht gratis – ist. Jedes Unternehmen, welches über ein Kopiergerät, über einen Drucker oder ein Multifunktionalitätsgerät verfügt, schuldet die GT 8 und GT 9 Vergütungen, auch wenn nie ein Zeitungsartikel, ein Aufsatz oder eine Fotografie kopiert wird. GT steht für Gemeinsame Tarife.

Am 14.11.2016 hat die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten die neuen Kopiertarife (GT 8) sowie die neuen Tarife für das Speichern auf internen elektronischen Netzwerken (GT 9) genehmigt. Sie gelten ab dem 01.01.2017 für fünf Jahre. Die neuen Tarife werden ab dem 01.01.2017 auf der Homepage von ProLitteris aufgeschaltet.

Die Vergütung  für die Papierkopie wird billiger und diejenige für das Speichern teurer, insgesamt ergibt sich eine Erhöhung um 3.33% - Grossnutzer könnten allerdings mehr bezahlen. Denn heute gibt es zwei Kategorien von Nutzern in den Tarifen. Die „kleinen“ Nutzer bezahlen eine Pauschale (abgestuft nach Mitarbeiterzahl) und die „grösseren“ eine Vergütung, die sich nach ihrem individuellen Papierverbrauch (so genannte Gesamtkopiermenge) berechnet.

Für die Industrie und das verarbeitende Gewerbe ergibt sich im Detail folgendes:

  • Pauschalzahler (bis 700 Mitarbeiter; aber abgestuft) zahlen künftig weniger für die Papierkopie, aber einen Zuschlag für das Speichern. So wird z.B. ein KMU mit 100 Mitarbeitern unter dem Kopiertarif GT8 neu CHF 153.— pro Jahr (statt CHF 180.-- bisher) bezahlen. Der Speichertarif steigt für dieses Unternehmen mit 100 Mitarbeitern von heute CHF 90.— pro Jahr auf CHF 126.--.
  • Wer als „Grossnutzer“ nach der Gesamtkopiermenge bezahlt, macht dies auch weiterhin gemäss dem Papierverbrauch. Für die Speicherung soll neu ein Zuschlag von 75% geschuldet sein (statt wie bis anhin 50%). Allerdings wird eine Deckelung eingeführt. Niemand wird mehr als eine 10% höhere Vergütung schulden (im Vergleich zu Stand 2015), auch wenn der Papierverbrauch wesentlich höher ausfallen sollte.

Bei Fragen steht Ihnen Frau lic. iur. Doris Anthenien (d.antheniennoSpam@swissmem.ch), Ressortleiterin Wirtschaftspolitik, gerne zur Verfügung.

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