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Mehr Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen

Seit dem 1. Januar 2026 ist eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in Kraft. Sie verbessert den Schutz von Unternehmen und Privatpersonen vor ungerechtfertigten Betreibungen.

Längere Frist für die Nichtbekanntgabe

Wer ungerechtfertigt betrieben wurde, kann kĂĽnftig einfacher verhindern, dass diese Betreibung Dritten bekannt wird. Neu kann ein Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt während der gesamten Dauer des Einsichtsrechts gestellt werden – also bis zu fĂĽnf Jahren nach Abschluss des Verfahrens. Bis anhin stand dafĂĽr lediglich eine Frist von einem Jahr zur VerfĂĽgung. 

Vereinfachter Nachweis fĂĽr Betroffene

In Zukunft genügt es, wenn die betriebene Person nachweisen kann, dass der Gläubiger mit seinem Anliegen endgültig gescheitert ist. Sobald dieser Nachweis erbracht ist, darf die Betreibung gegenüber Dritten nicht mehr offengelegt werden.

Bedeutung fĂĽr Unternehmen und Privatpersonen

Die neue Regelung bedeutet ein besserer Schutz vor Reputationsschäden. Ungerechtfertigte Betreibungen können sich negativ auf Geschäftsbeziehungen, BonitätsprĂĽfungen oder die Suche nach Geschäfts- und Produktionsräumen auswirken. 

Bei Fragen von Mitgliedern steht Ihnen Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch) gerne zur VerfĂĽgung.

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Letzte Aktualisierung: 30.01.2026