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Neuregelung von Patentstreitigkeiten in der EU

Das Patentsystem in Europa wird tiefgreifend reformiert. Ab Frühjahr 2023 regelt ein einheitliches Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) Streitigkeiten bei europäischen Patentverletzungen. Patentinhaber müssen sich rechtzeitig entscheiden, ob sie ihre europäischen Bündelpatente von der Zuständigkeit des UPC ausoptieren wollen. Wird nichts unternommen, fallen alle bestehenden und künftigen europäischen Bündelpatente automatisch in die Zuständigkeit des UPC.

Europäische Patentstreitigkeiten werden ab Frühjahr 2023 von einem neuen «Einheitlichen Patentgericht» entschieden. Patentinhaber können das neue Gericht aber auch abwählen. Diese Wahl sollten Firmen noch vor Ende März 2023 treffen. Ausserdem kann künftig für neue Patente zwischen einem neuen Einheitspatent und dem herkömmlichen Bündelpatent gewählt werden – je nachdem, was im konkreten Fall und dem gegebenen Marktumfeld günstiger ist.

Welches Gericht bzw. welche Patentvariante für ein Unternehmen günstiger ist, hängt von den Firmen- und Marktinteressen des Unternehmens, dem gewünschten territorialen Schutzbereich, der Streitwahrscheinlichkeit und dem tragbaren Kostenrisiko ab.

Die Frist für ein wirksames «Opt-out» läuft voraussichtlich am 31. März 2023 ab. Swissmem empfiehlt allen Unternehmen, angesichts der tiefgreifenden Änderungen, ihr Patentportfolio zeitig mit ihrem Patentanwalt durchzugehen. Bei Untätigkeit wird automatisch das neue Gericht zuständig, das für alle teilnehmenden EU-Staaten einheitlich über den Fortbestand und die Verletzung von Patenten durch Wettbewerber entscheidet. Der neue Rechtsweg hat möglicherweise gravierende Kostenfolgen.

Als Orientierungshilfe für das Gespräch mit dem Patentanwalt dient dieses Merkblatt, welches von der Kommission Gewerblicher Rechtsschutz bei Swissmem erarbeitet wurde.

Für weitergehende Informationen steht Mitgliedfirmen Doris Anthenien, Ressortleiterin Recht, d.antheniennoSpam@swissmem.ch, gerne zur Verfügung

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Letzte Aktualisierung: 18.11.2022