Als Kriterium für die Unterstellung einer Berufsart unter die Stellenmeldepflicht gilt wie bisher einzig die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in der jeweiligen Berufsart.
Neu auf der Liste und auch für die MEM-Branche relevant sind folgende Berufe:
- Führungskräfte in Vertrieb und Marketing
- Technische Verkaufskräfte
- Verkaufskräfte (Aussendienstmitarbeitende)
- Schweisser
Sie finden die neue Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2021 unter diesem Link.
Für weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik, c.haufgartnernoSpam@swissmem.ch, zur Verfügung.