Bekanntlich hat die EU-Kommission im Jahr 2019 die Art der Publikation der EN-Normen geändert. Es werden nur noch die Änderungen gegenüber der vorherigen Liste veröffentlicht. Das Schweizerische Informationszentrum für technische Regeln (switec) führt jeweils eine kumulierte Liste, so dass Ihnen weiterhin eine vollständige Liste der EN-Normen, welche bei Einhaltung die Konformitätsvermutung auslösen, zur Verfügung steht.
Liste der EU-Kommission mit den Ă„nderungen
Kumulierte Liste von switec
Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen (sog. EN-Normen), welche im Amtsblatt publiziert worden sind, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie aus. Dies bedeutet, dass der Nachweis der Nicht-Konformität eines Produkts von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall dem Hersteller.
Für zusätzliche Fragen von Mitgliedern steht Urs Meier, Ressortleiter Wirtschaftspolitik, zur Verfügung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).