Worum geht es genau? Bereits am 8. März 2026 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,23 Prozent Ja-Stimmen an. Ab 2032 wird neu jede Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert. Damit fällt die steuerliche Benachteiligung bestimmter Ehepaare – die sogenannte Heiratsstrafe – weg.
Die jetzt zur Abstimmung anstehende Initiative der Mitte will ebenfalls die Heiratsstrafe abschaffen, wählt aber einen anderen Weg: Ehepaare sollen bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam besteuert werden. Ihre Einkommen würden also zusammengerechnet. Gleichzeitig dürften sie dadurch gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Wie die gemeinsame Besteuerung dauerhaft ausgestaltet werden soll, lässt die Mitte-Initiative jedoch offen.
Zwei Steuersysteme könnten gleichzeitig gelten
Was würde eine Annahme der Mitte-Initiative konkret auslösen? Die Initiative hebt das bereits beschlossene Gesetz über die Individualbesteuerung nicht automatisch auf. Ab 2030 könnten deshalb unterschiedliche Regeln gelten: Bei der direkten Bundessteuer würden Ehepaare gemeinsam besteuert, während Kantone und Gemeinden die Individualbesteuerung anwenden müssten.
Für Steuerpflichtige wäre dieses Nebeneinander schwer nachvollziehbar. Um es zu verhindern, müsste das Parlament das bereits beschlossene Gesetz nochmals ändern oder aufheben. Diese Änderung könnte einem Referendum unterstehen. Damit würde ein neuer politischer Prozess beginnen – obwohl die Stimmbevölkerung der Individualbesteuerung bereits zugestimmt hat.
Hohe Steuerausfälle und schwächere Erwerbsanreize
Hinzu kommen die finanziellen Folgen. Je nach Umsetzung werden die jährlichen Steuerausfälle bei Anwendung der heutigen Tarife auf rund 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken geschätzt. Wie diese Ausfälle finanziert werden sollen, lässt die Mitte-Initiative offen. Die finanziellen Folgen beschränken sich jedoch nicht nur auf die direkten Steuerausfälle. Hinzu kommt die Frage, ob sich zusätzliche Arbeit dann noch lohnt. Bei dieser gemeinsamen Besteuerung werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet. Verdient die zweite Person mehr oder erhöht sie ihr Pensum, kann dieses zusätzliche Einkommen stärker besteuert werden. Vom Mehrverdienst bleibt dann weniger übrig als bei der Individualbesteuerung.
Der Unterschied ist relevant: Für die vom Volk angenommene Individualbesteuerung schätzt der Bund einen positiven Beschäftigungseffekt von 10'000 bis 44'000 Vollzeitäquivalenten, wenn die kantonale Ebene einbezogen wird. Die untersuchten Modelle der gemeinsamen Besteuerung der Mitte-Initiative setzen insgesamt schwächere Anreize, das Arbeitspensum zu erhöhen. Wenn sich zusätzliche Arbeitsstunden steuerlich weniger lohnen, bleibt ein Teil des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials ungenutzt. Das verschärft den Fachkräftemangel.
Swissmem setzt auf klare Regeln und stärkere Erwerbsanreize
Die Ausgangslage ist klar: Mit der Individualbesteuerung liegt bereits eine von der Stimmbevölkerung bestätigte Lösung gegen die Heiratsstrafe vor. Die Mitte-Initiative würde diese Umsetzung erschweren. Sie schafft neue Unsicherheiten und setzt schwächere Anreize für zusätzliche Erwerbstätigkeit.
Swissmem setzt sich für ein möglichst einfaches Steuersystem und für Rahmenbedingungen ein, die zusätzliche Erwerbstätigkeit fördern. Beides ist für die Tech-Industrie angesichts des Fachkräftemangels zentral. Aus diesen Gründen lehnt der Swissmem-Vorstand die Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» am 29. November einstimmig 2026 ab.
