Der Bundesrat übernimmt mit dem indirekten Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative die Grundannahme der Initianten, dass bei Schweizer Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit ein systemisches Problem bestehe. Dafür liefert der Bund jedoch keine belastbaren Belege. In Tat und Wahrheit werden international aktive Unternehmen der Schweizer Tech-Industrie ihrer Verantwortung bereits heute gerecht. Sie investieren seit Jahrzehnten in Entwicklungs- und Schwellenländer. Sie schaffen Arbeitsplätze, bezahlen Steuern, bilden Mitarbeitende aus und setzen häufig höhere Standards bei Arbeitssicherheit, Entlöhnung und Unternehmensführung als lokal üblich. Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln ist für sie längst Teil einer langfristig erfolgreichen Geschäftstätigkeit.
Das vorgeschlagene Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) braucht es daher nicht. Es adressiert ein Problem, das nicht existiert und würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Betriebe unnötig beeinträchtigen.
Nachhaltigkeitsvorschriften gibt es schon
Nach der Ablehnung der ersten Konzernverantwortungs-Initiative führte die Schweiz Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten für Firmen ein. Grosse Unternehmen müssen seither zu Nachhaltigkeitsthemen Bericht erstatten. Unabhängig von der Firmengrösse können zudem Sorgfaltspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien eintreten.
Gleichzeitig müssen Unternehmen, die in die EU exportieren, die dortigen Nachhaltigkeitsvorschriften einhalten. Deren Anforderungen reichen weit in die Lieferketten hinein und betreffen nicht nur Grossunternehmen, sondern auch zahlreiche Schweizer KMU. Sie müssen als Zulieferer Daten erheben, Fragebogen ausfüllen, Nachweise liefern und interne Prozesse dokumentieren – und dies, obwohl sie nicht direkt von den gesetzlichen Vorgaben betroffen sind. Die Firmen der Schweizer Tech-Industrie sind also bereits heute mit umfassenden Nachhaltigkeitsvorgaben konfrontiert.
Insbesondere für KMU ist der Aufwand beträchtlich und verursacht erhebliche Kosten. Diese Mittel fehlen an anderer Stelle: bei der Produktentwicklung, bei Investitionen, bei der Erschliessung neuer Märkte oder bei der Weiterbildung von Mitarbeitenden. Unter dem Strich schwächen solche Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit der im internationalen Wettbewerb stehenden Firmen.
Keine strengeren Regeln als in der EU
Eine weitergehende Schweizer Regulierung würde keinen Mehrwert schaffen. Sie brächte vielmehr das Risiko, dass Schweizer Firmen aufgrund strengerer Haftungsregeln und zusätzlichen Nachweispflichten gegenüber ihren Konkurrenten benachteiligt werden. Im Weiteren würden Unternehmen ohne EU-Geschäft mit Vorgaben belastet, die für ihre Tätigkeit möglicherweise gar nicht erforderlich sind.
Die EU hat ausserdem erkannt, dass ihre Nachhaltigkeitsregulierung zu komplex und zu weitreichend geworden ist. Die Vorgaben für das Nachhaltigkeitsreporting wurden deshalb vereinfacht und der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich eingeschränkt. Genau dies muss auch die Schweiz umsetzen. Dafür braucht es jedoch keinen indirekten Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungs-Initiative. Auch bei der Unternehmenshaftung hat die EU deutlich relativiert. Die Schweiz sollte diese Entlastung ebenfalls berücksichtigen, statt parallel zusätzliche Haftungsanforderungen einzuführen.
Standort stärken statt zusätzlich belasten
In einer Zeit, in der die Unternehmen mit geopolitischen Spannungen, steigenden Kosten und zunehmendem internationalen Wettbewerbsdruck konfrontiert sind, sollte die Politik den Standort Schweiz stärken, statt ihn zusätzlich belasten. Swissmem fordert deshalb, dass auf einen indirekten Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative verzichtet wird. Gleichzeitig sollte die Schweiz schnellstmöglich die in der EU beschlossenen Vereinfachungen ins eigene Recht übernehmen. Das entlastet die Unternehmen und stützt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz.





