Startseite Engagement Politik Rüstungsexporte müssen möglich sein – im Interesse unserer Sicherheit

Rüstungsexporte müssen möglich sein – im Interesse unserer Sicherheit

Die vor Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine erfolgte Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes sowie das Wiederausfuhrverbot verunmöglichen Rüstungsexporte weitgehend. Das gefährdet die Existenz der Rüstungsindustrie und damit auch die Sicherheit der Schweiz.

NZZ-Gastkommentar von Matthias Zoller, Generalsekretär Swiss ASD (Luftfahrt- und Rüstungssektor von Swissmem).

Der Auftrag des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) ist klar. Im Interesse der eigenen Verteidigungsfähigkeit muss die Schweiz über eine angemessene «sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis» verfügen. Es geht dabei nicht darum, sämtliche Waffensysteme selbst herzustellen. Dazu sind heute nur noch wenige Staaten in der Lage. Es bedeutet vielmehr, dass die Schweizer Industrie das technologische Know-how haben muss, um bestehende und künftige Systeme der Armee einsatzbereit zu halten. Am Kauf von ausländischen Waffensystemen führt also kein Weg vorbei.

Um eine gegenseitige Abhängigkeit zu schaffen, verfolgt die Schweizer Rüstungsindustrie den Ansatz, in gewissen Bereichen eine Technologieführerschaft zu erlangen. So wird die Schweiz für Partnerstaaten unabdingbar. Im Konfliktfall garantiert dies auch deren Unterstützung.

Wen beliefern?

Das impliziert aber die Notwendigkeit, Rüstungsgüter exportieren zu können. Zudem ist der Heimmarkt viel zu klein, um Spitzentechnologie wirtschaftlich entwickeln zu können. Ohne Export kann die Schweizer Rüstungsindustrie nicht überleben. Und ohne Export von Spitzentechnologie entfällt die Unabdingbarkeit der Schweiz für Partnerstaaten. Im Konfliktfall droht die Schweiz so im Regen stehen gelassen zu werden. Die Sicherheit der Schweiz gerät in Gefahr.

Die Schweiz muss sich die Frage stellen, an wen Rüstungsgüterexporte möglich sein sollen und welche Anpassungen des KMG dafür notwendig sind. Aus Sicht der Sicherheitsindustrie müssen Exporte auch an Staaten in Konflikten möglich werden – allerdings nur an Länder, die im Anhang 2 des KMV abschliessend aufgelistet sind. Dabei handelt es sich um demokratische Staaten, die gleiche völkerrechtliche Exportregeln anwenden wie die Schweiz. Der Bundesrat soll aber die Kompetenz haben, Lieferungen im Einzelfall aus sicherheits- oder staatspolitischen Gründen zu verbieten.

Warum ist das wichtig? Wenn ein Nato-Staat in Osteuropa in einen Konflikt verwickelt wird, tritt der Bündnisfall ein. Dann könnte unter den geltenden Regeln fast kein Staat im Anhang 2 KMG mit Schweizer Waffen und Munition beliefert werden. Die Konsequenz daraus ist, dass auch in Friedenszeiten keiner dieser Staaten künftig Rüstungsgüter aus der Schweiz beschaffen wird, weil im Konfliktfall weder Nachbeschaffungen noch Munitionslieferungen möglich sind.

Damit brechen die wichtigsten Märkte der Schweizer Rüstungsindustrie weg. Dass dies keine Hirngespinste sind, zeigen die Beispiele aus Dänemark und den Niederlanden. Dort gibt es politische Vorstösse, welche Beschaffungen aus der Schweiz verbieten wollen.

«Interchangeability»

Parallel dazu erwartet die Rüstungsindustrie, dass auch das Wiederausfuhrverbot für Staaten aufgehoben wird, die im Anhang 2 KMG vermerkt sind. Warum auch dies? Europäische Nato-Staaten streben die sogenannte «Interchangeability» an. Sie umfasst die gemeinsame Beschaffung und Nutzung sowie den ungehinderten Austausch von Waffensystemen. Sie wollen sie untereinander bewilligungsfrei weitergeben können. Dem steht das Schweizer Wiederausfuhrverbot diametral entgegen.

Die Schweizer Rüstungsindustrie respektiert, dass Rüstungsgüter nicht an Staaten geliefert werden dürfen, welche die Menschenrechte systematisch verletzen. Sie muss aber exportieren können, damit sie die Verteidigungsfähigkeit und somit die Sicherheit der Schweiz stützen kann. Deshalb braucht es dringend eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes.

 

 

SWISS ASD

(Aeronautics, Security and Defence)
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Letzte Aktualisierung: 07.12.2023