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Transparenzgesetz: neue Pflichten fĂĽr Unternehmen

Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Transparenzgesetz TJPG in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden. Die Angaben werden in einem nicht öffentlichen Transparenzregister erfasst, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird.

Die Pflichten, die im neuen «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG) festgelegt sind, gelten für juristische Personen wie z.B. AG, GmbH und Genossenschaften. Erfasst werden auch bestimmte ausländische juristische Personen, etwa mit eingetragener Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz oder Schweizer Immobilienbesitz. Börsenkotierte Unternehmen, Vereine und Stiftungen sind ausgenommen.

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?

Als wirtschaftlich berechtigt gilt eine natürliche Person, die ein Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder auf andere Weise massgeblichen Einfluss ausübt.

Die Unternehmen können sich ab sofort über die Plattform EasyGov.swiss registrieren: EasyGov - Schweizerisches Transparenzregister. Nach Inkrafttreten des TJPG können sie dort die Angaben zu ihren wirtschaftlich berechtigten Personen übermitteln.

Bei RĂĽckfragen steht Ihnen Doris Anthenien, Ressortleiterin Recht (d.antheniennoSpam@swissmem.ch) gerne zur VerfĂĽgung
 

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Letzte Aktualisierung: 01.07.2026