Mit der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 wird die Richtlinie aus dem Jahr 1985 abgelöst. Damit werden die Haftungsregeln grundlegend an digitale Produkte und moderne Vertriebsformen angepasst. Software, KI-Systeme, digitale Konstruktionsunterlagen sowie bestimmte digitale Dienste können neu als Produkte oder Produktbestandteile gelten.
Gleichzeitig erweitert sich der Kreis der potenziell haftenden Unternehmen. Neben Herstellern und Importeuren können unter bestimmten Voraussetzungen auch Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und Betreiber von Online-Plattformen zur Verantwortung gezogen werden. Neu erfasst die Richtlinie zudem die Beschädigung oder den Verlust privat genutzter Daten sowie die tatsächlich angefallenen Kosten ihrer Wiederherstellung.
Besonders bedeutend sind die Änderungen im Verfahren: Unternehmen können zur Offenlegung von Beweismitteln verpflichtet werden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach oder verstösst ein Produkt gegen verbindliche Sicherheitsanforderungen, kann dessen Fehlerhaftigkeit vermutet werden. Bei technisch komplexen Produkten werden zudem die Anforderungen an den Nachweis von Fehler und Kausalität zugunsten der geschädigten Person reduziert.
In unserem Webinar vom 13. November 2026 (vormittags) zeigen wir, welche praktischen Folgen diese Neuerungen für Hersteller und weitere Akteure der Lieferkette haben und wie sich Unternehmen darauf vorbereiten können.
Das Webinar ist fĂĽr Swissmem Mitglieder kostenlos. Das Programm finden Sie im Veranstaltungskalender von Swissmem
Bei Fragen steht Ihnen Urs Meier (u.meier@swissmem.ch) gerne zur VerfĂĽgung.
