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Reform Altersvorsorge überfällig: Jetzt AHV ausbalancieren!

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Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 25. September über die AHV21 ab. Die Reform verlangt Massnahmen, um die AHV auch mittelfristig auszubalancieren. Vor dem Hintergrund, dass es seit 1997 keine Reform der Altersvorsorge mehr gab, ist diese überfällig. Ein JA zur AHV21 sichert das Rentenniveau für die nächsten 10 Jahre. Für die Industrie ist die Reform zentral.

Die demographischen und wirtschaftlichen Entwicklungen führen dazu, dass die Finanzierung der AHV zunehmend gefährdet ist. In den nächsten 10 Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge pensioniert. Damit entfallen dem Arbeitsmarkt nicht nur mehr Arbeitskräfte als nachrücken, auch die AHV wird dadurch stärker belastet. Die steigende Lebenserwartung unserer Gesellschaft und die damit verbundene längere Bezugsdauer der AHV-Renten stellt eine enorme Herausforderung für die Finanzierung des Rentenwerks dar.

AHV ist ein Generationenwerk

Als die AHV 1948 eingeführt wurde, funktionierte das Umlageverfahren einwandfrei. Einerseits war die Lebenserwartung und damit die Bezugsdauer der Renten deutlich tiefer und andererseits finanzierten sechs Erwerbstätige einen Rentner beziehungsweise eine Rentnerin. Die demografische Entwicklung und die stetig sinkende Anzahl der Geburten führten zur Situation, dass heute nur noch drei Erwerbstätige für eine Rente aufkommen müssen. Die Lebenserwartung ist im Vergleich zu 1948 um acht Jahre gestiegen, während das generelle Rentenalter unverändert blieb.  

Ab dem Jahr 2020 kamen die ersten Babyboomer Jahrgänge ins Pensionsalter. In den nächsten Jahren wird sich die Zahl der Rentner und Rentnerinnen um eine Million erhöhen. Nie zuvor sind so viele Menschen in der Schweiz pensioniert worden und damit aus dem Arbeitsmarkt ausgetreten.

Dies hat zur Folge, dass die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Renten zu finanzieren. Die jährlichen Defizite nehmen rasant zu und summieren sich bis 2032 auf 28 Milliarden Franken. Um diese Ausgaben zu finanzieren, muss auf Reserven im AHV-Fonds zurückgegriffen werden. Ohne Reform würde der Stand des AHV-Fonds innerhalb der nächsten zehn Jahre um die Hälfte sinken. Der Deckungsgrad läge noch bei problematischen 40 Prozent.

Aufgrund der in der AHV-Steuervorlage 2019 beschlossenen Finanzspritze von zwei Milliarden Franken hält sich die AHV bis und mit 2024 finanziell über Wasser. Doch bereits ab 2025 ist damit zu rechnen, dass das Umlageergebnis wieder negativ sein wird und bis 2032 auf jährlich minus fünf Milliarden Franken sinken wird. Damit künftige Generationen noch von der von ihr finanzierten AHV profitieren können, sind neben leistungs- und kostenseitigen Massnahmen auch strukturelle Massnahmen notwendig, um die AHV nachhaltig sanieren und ausbalancieren zu können.

Ohne diese Massnahmen wird der Generationenvertrag gefährdet! AHV21 ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung und bildet das Fundament für weitere Reformen, welche die AHV für die kommenden Generationen sichern wird.

Flexibles Rentenalter, mehr Fachkräfte

Der knappe Zeithorizont macht es unabdingbar, dass die AHV möglichst rasch reformiert wird und die neuen Massnahmen wie geplant ab 2024 umgesetzt werden! Es ist begrüssenswert, dass im Zuge der Reform, nebst der Vereinheitlichung des Referenzalters auf 65 Jahre, auch der Zeitpunkt des Altersrücktritts flexibilisiert wird. Die Flexibilisierung ermöglicht einen gleitenden Übergang von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand, indem die Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren frei gewählt werden kann. Damit kann der Rentenbezug individuell und nach den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Mit einer flexiblen Weiterarbeit nach der Pensionierung können allfällige frühere Beitragslücken ausgeglichen und die Altersrente verbessert werden.

Dies schafft Anreize, länger zu arbeiten und dem notorischen Fachkräftemangel, wie er in der Industrie (wie auch in anderen Branchen) vorherrscht, entgegenzutreten. Es braucht jedoch weitere, insbesondere steuerliche Anreize, um die Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters noch attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel erfolgreich entgegenzuwirken. Dadurch wird der Produktionsstandort Schweiz nachhaltig gestärkt.

AHV-Reform geniesst breite Abstützung

Die AHV21 wurde im Dezember 2021 im Parlament angenommen. Linke Parteien und Gewerkschaften ergriffen das Referendum dagegen. Trotz dieser Gegenstimmen ist die AHV-Reform breit abgestützt. Neben den bürgerlichen Parteien und der politischen Mitte, wird die Reform ebenfalls von den wichtigsten Dachverbänden der Wirtschaft, dem Schweizer Arbeitgeberverband, dem Gewerbeverband und economiesuisse, getragen.

Für die Abstimmung am 25. September ist wichtig, dass beide Vorlagen betreffend AHV21 angenommen werden. Die zweite Vorlage betrifft die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Deshalb sage ich ganz klar 2x Ja zu dieser enorm wichtigen Vorlage und diesem Meilenstein zur Ausbalancierung unserer Renten.

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Letzte Aktualisierung: 18.08.2022