Status Handelsbeziehung
Freihandelsabkommen unterzeichnet am 16. September 2025
Handelserleichterung
weitgehender sofortiger oder zeitlich etappierter Wegfall der Einfuhrzölle auf alle Industrieprodukte
Exporte der Tech-Industrie 2025
533 Mio. CHF
Vertragspartner
EFTA (Schweiz)
Mercosur
Aktualität
laufende parlamentarische Beratung,
Referendum wahrscheinlich
Das FHA zwischen der EFTA und den Mercosur-Staaten wurde am 16. September 2025 unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten aller EFTA- und Mercosur-Staaten ratifiziert werden. In der Schweiz wird die parlamentarische Beratung voraussichtlich 2026 abgeschlossen. Nach einer allfälligen Zustimmung des Parlaments unterliegt das Abkommen dem fakultativen Referendum, das höchstwahrscheinlich ergriffen wird.
FHA Mercosur: Der SchlĂĽssel zu SĂĽdamerika
Das FHA wird die Schweizer Ausfuhren stark begünstigen, da rund 96% der Exporte in die Mercosur-Staaten nach Ablauf der Zollabbaufristen vollständig zollbefreit werden. Angesichts der aktuell sehr hohen Zölle der Mercosur-Staaten – die im Durchschnitt 10 bis 16 Prozent betragen und Zollspitzen von bis zu 35 Prozent erreichen können – sind die erwarteten Zolleinsparungen für die Schweizer Wirtschaft beträchtlich und werden auf mehr als 155 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Das Zolleinsparungspotenzial liegt damit in derselben Grössenordnung wie für das Abkommen mit Indien.
Neben dem Abbau tarifärer Schranken soll das Abkommen auch technische Handelshemmnisse beseitigen, den Marktzugang für Dienstleistungserbringer vereinfachen, neue Möglichkeiten im öffentlichen Beschaffungswesen eröffnen und den Schutz des geistigen Eigentums verbessern. Ferner soll das Abkommen eine Schlechterstellung gegenüber der EU verhindern, die 2024 ebenfalls ein FHA mit dem Mercosur abgeschlossen hat und das voraussichtlich 2026 in Kraft treten wird.
Konkrete Auswirkungen fĂĽr die Tech-Industrie
Das Freihandelsabkommen ist für die Schweizer Tech-Industrie – insbesondere für exportierende KMU – von grosser Bedeutung. 2025 exportierte die Branche Waren im Wert von rund 530 Millionen Franken in die Mercosur-Staaten. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens dürfte dieser Wert weiter steigen.
Wichtige Schweizer Exportprodukte aus dem Industriebereich, die durch das Abkommen zollfreien Zugang in den Mercosur-Staaten erhalten, sind unter anderem:
- Maschinen (HS-Kapitel 84): 95,3% der Importe von Schweizer Maschinen durch Mercosur werden präferenziell behandelt, wovon 95,0% zollfrei sind.
- Präzisionsinstrumente (HS-Kapitel 90): 96,5% der Importe werden präferenziell behandelt, und 93,9% sind zollfrei.
- Elektrische Maschinen (HS-Kapitel 85): 92,1% der Importe fallen unter die präferenzielle Behandlung, davon 92,0% zollfrei.
Die Zollfreiheit fĂĽr diese Produkte wird teilweise mit Ăśbergangsfristen (von 4, 8, 10 und maximal 15 Jahren) umgesetzt.
Ăśber den reinen Zollabbau hinaus soll das FHA eine Plattform zur weiteren Handelsliberalisierung und zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsbeziehungen bieten.
Konkrete Auswirkungen fĂĽr Mercosur
Da die Schweiz bereits unilateral die Zölle auf Industrieprodukte abgeschafft hat, fallen die grössten Handelserleichterungen im Agrarbereich an, primär in Form von bilateralen Zollkontingenten. Diese Kontingente umfassen unter anderem Rindfleisch, Geflügelfleisch, Soja- und Erdnussöl, Olivenöl, Weizen, Futtergetreide, Honig und Rotwein. Insgesamt wurden 25 bilaterale Kontingente gewährt, von denen 14 zollfrei sind. Deren Beschränkung verhindert einen Preiszerfall in der Schweiz.
Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in Freihandelsabkommen
Freihandelsabkommen fördern wirtschaftliches Wachstum und schaffen damit die Grundlage für sozialen und ökologischen Fortschritt. Das Engagement von Schweizer Firmen kurbelt die Wirtschaftsleistung an, schafft Arbeits- und Ausbildungsplätze und stärkt damit auch die Menschenrechts- und Umweltstandards vor Ort.
Das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den Mercosur-Staaten zeigt, wie wirtschaftliche Öffnung und nachhaltige Entwicklung miteinander verknüpft werden können. Es enthält ein verbindliches Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, dass die Umsetzung zentraler Arbeitsrechte (ILO) sowie internationaler Umweltabkommen wie des Pariser Klimaübereinkommens festschreibt.
Beide Seiten verpflichten sich mit dem FHA, ihre Umwelt- und Sozialstandards nicht abzusenken, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen, und ihre Gesetze in diesen Bereichen wirksam anzuwenden. Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen sieht das Abkommen transparente Konsultations- und Überwachungsmechanismen vor. Ein unabhängiges Expertenpanel kann bei Streitfällen Empfehlungen veröffentlichen – ein Schritt hin zu mehr Rechenschaft und messbarem Fortschritt.
Gleichzeitig eröffnet das Abkommen mit den Mercosur-Staaten neue Chancen für Investitionen, Technologietransfer und Armutsreduktion. So wird Handel zum Motor für sozialen und ökologischen Fortschritt.
Keine Benachteiligung gegenüber europäischen Mitbewerbern
Da die EU im Januar 2026 ein eigenes Abkommen mit dem Mercosur unterzeichnet hat, ist ein rasches Inkrafttreten des EFTA-Abkommens für die Schweiz essenziell. Es verhindert, dass Schweizer Unternehmen gegenüber EU-Konkurrenten durch Zolltarife von bis zu 35 Prozent benachteiligt werden. In schnell wachsenden Märkten ist der frühe Markteintritt entscheidend, um Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Institutionalisierter Dialog fĂĽr kĂĽnftige Verbesserungen
Um den Schutz des geistigen Eigentums kontinuierlich weiterzuentwickeln, haben die Vertragsparteien vereinbart, den Fachdialog aktiv fortzusetzen. Dies stellt sicher, dass das Abkommen dynamisch bleibt und auch künftig Anpassungen an technologische oder wirtschaftliche Entwicklungen vorgenommen werden können, um die Interessen der Schweizer Akteure zu wahren.

