Worum geht es?
Das eidgenössische Parlament diskutiert aktuell eine Motion von NR Beat Rieder (CVP/VS) zur Einführung von Investitionskontrollen. Der Text lautet: «Der Bundesrat schafft die gesetzlichen Grundlagen für eine Investitionskontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen unter anderem, indem er eine Genehmigungsbehörde für die der Investitionskontrolle unterworfenen Geschäfte einsetzt.»
Der Ständerat hat die Motion am 17. Juni 2019 angenommen. Der Nationalrat debattiert sie in der Frühlingssession 2020. Würde der Nationalrat zustimmen, müsste der Bundesrat ein Gesetz ausarbeiten und dem Parlament vorlegen. Es ist ein knapper Ausgang der Abstimmung absehbar. Insbesondere die CVP ist grossmehrheitlich für die Motion. Auch in den anderen bürgerlichen Parteien mit Ausnahme der FDP gibt es Ja-Stimmen.
Warum betrifft dies die Industrie?
Swissmem befürchtet in mehrfacher Hinsicht eine weitreichende Verschlechterung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die Schweizer Industrie sowie insbesondere für technologieorientierte Unternehmen, wozu auch Start-ups und Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne gehören könnten:
- Anhaltende Rechtsunsicherheit im Inland: Schweizer Unternehmen wären mit einer Zunahme rechtlicher Unsicherheit konfrontiert. Dies einerseits aufgrund der langen Umsetzungszeit des Gesetzes, andererseits aufgrund der mit der Schaffung einer Genehmigungsbehörde verbundenen Prozesse und der entstehenden Bürokratie betreffend Investitionen.
- Gegenmassnahmen aus dem Ausland: Die Einführung solcher Kontrollen in der Schweiz könnte dazu führen, dass Zielmärkte für Schweizer Investitionen im Ausland ihrerseits Gegenmassnahmen ergreifen, welche für Schweizer Unternehmen einen Nachteil darstellen.
- Unternehmerische Freiheit und Verfügungsgewalt über Privateigentum: Eine Investitionskontrolle beschränkt die Unternehmer/-innen darin, die Zukunft seines bzw. ihres Unternehmens selbst zu bestimmen und damit die beste der zur Verfügung stehende Option zu wählen. Die Politik würde übermässig in die Verfügungsgewalt über Privateigentum eingreifen.
Welches Schutzniveau gilt heute schon?
Firmen, bei denen ein öffentliches Interesse besteht, sind bereits ausreichend vor unerwünschten Übernahmen geschützt. Dafür sorgen Staatseigentum und/oder spezialgesetzliche Regelungen. Allfällige Einschränkungen bei Firmenverkäufen ergeben sich aus der geltenden Gesetzgebung, die für in- wie ausländische Firmen gleichermassen gilt (z.B. Wettbewerbsrecht, Fusionskontrolle, sektorspezifische Regulierung).
Swissmem sagt Nein zu Investitionskontrollen
Swissmem empfiehlt die Ablehnung der Motion. Die Einführung von Investitionskontrollen bei Firmenübernahmen ist unnötig. Sie sind inhärent gegen die Offenheit der Volkswirtschaft gerichtet, verschlechtern die Qualität des Wirtschaftsstandortes und schmälern damit Direktinvestitionen. Sie erhöhen den diskretionären Spielraum der Behörden, was der Willkür Vorschub leistet und letztlich protektionistische Wirkung entfalten kann.
WeiterfĂĽhrende Informationen
Positionspapier von Swissmem: https://bit.ly/35FB9qU
Meinungsartikel von Philip Mosimann, Mitglied des Vorstandes Swissmem, in der NZZ: https://bit.ly/36GgdS3